„Wir müssen auf die Bedürfnisse unserer älteren Bürger eingehen und etwas tun. Der Bereich der Pflege gewinnt immer mehr an Bedeutung“, begrüßte Verbandbürgermeister Christoph Lothschütz die erste ehrenamtliche Veranstaltung der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz am 15.05.2017 in Sand. Das Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Die vielen neuen Regelungen fordern auch nach einem halben Jahr erhöhten Informationsbedarf. In einem fachkundigen Vortrag informierte Tina Manderscheid, Krankenschwester und Einstufungsbeauftragte des Caritas SeniorenHauses Schönenberg-Kübelberg, die Besucher im Auftrag der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz über die neuen Pflegegrade und das Pflegestärkungsgesetz II. „Es ist ein brandheißes Thema, aber insgesamt fehlen noch Erfahrungen. Angehörige sind mit den neuen Regelungen überfordert“, erklärten Heike Lenhardt (Einrichtungsleiterin des Caritas SeniorenHauses Schönenberg-Kübelberg) und Manuela Wemmert (Ehrenamtliche der Sozialstation Brücken).
Im Fokus stand der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der jetzt die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder psychische Erkrankungen in gleicher Weise berücksichtigt wie jene von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Referentin Tina Manderscheid erklärte mit einem ausführlichen Vortrag, wie das neue System der Begutachtung funktioniert und welche Verbesserungen das neue PSG II brachte. Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in Pflegegraden wider. Aus drei Pflegestufen wurden fünf neue Pflegegrade. „Bislang wurde das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nach dem Zeitaufwand bemessen, den eine Pflegeperson für die notwendigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen benötigt“, so die Referentin. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgte am 01.01.2017 automatisch. Eine Bestandschutzregelung stellte sicher, dass dabei niemand schlechter gestellt wurde. Für viele Pflegebedürftige wurde der Leistungsumfang sogar verbessert. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden besonders gewichtet. Für die Beurteilung gibt es nun insgesamt sechs Module: Mobilität (Gewichtung 10 %), Selbstversorgung (Gewichtung 40%), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (je 15%), Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%). Innerhalb der Module werden Punkte nach der Ausprägung „selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig“ und „unselbstständig“ vergeben. Die Anzahl der Punkte ist maßgebend für den vorhandenen Pflegegrad. Die Besucher erfuhren alles Wichtige über die neuesten Kriterien und informierten sich, wie viel Zuschuss bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim sowie in der häuslichen Pflege je nach Pflegegrad monatlich zu erwarten sind . An Bewertungs- und Berechnungsbeispielen erläuterte Heike Lenhardt im Anschluss an dem Vortrag nachvollziehbar die neuen Vorgaben. „Der MDK empfiehlt nicht nur einen Pflegegrad. Er empfiehlt auch, welches Hilfsmittel oder ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll wäre. Diese Empfehlung geht direkt als Antrag an die Pflegekasse“ ergänzte Tina Manderscheid.
In einem Schlusswort dankte Christof Lothschütz der Referentin für den interessanten Vortrag und für die Einblicke in das neue Pflegestärkungsgesetz II. „Eine gute Versorgung in der häuslichen Pflege ist möglich. Das neue Gesetz hat zum Ziel, dass was auch unsere Gemeinde beschäftigt, die pflegebedürftigen Menschen solange wie möglich in der häuslichen Pflege zu belassen“, erklärte er abschließend.
Cookies
Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen.
Technisch notwendige Cookies
Diese Cookies sind notwendig, um die Grundfunktionen der Internetseite zu gewährleisten und können nicht deaktiviert werden. Üblicherweise werden sie als Antwort auf bestimmte Aktionen des Anwenders aktiviert, wie z. B. ein Login oder das Speichern der Datenschutzeinstellungen. Wenn Sie auch diese Cookies nicht wünschen, dann können Sie als Anwender grundsätzlich alle Cookies für diese Domain in den Browsereinstellungen unterbinden. Eine fehlerfreie Funktionalität dieser Internetseite kann dann aber nicht gewährleistet werden.
Verwendete Cookies:
Analytische Cookies
Diese Cookies werden für statistische Erhebungen eingesetzt und ermöglichen u. A. die Besucher dieser Seite und Seitenaufrufe zu zählen sowie die Herkunft der Seitenbesuche auszuwerten. Mit den Cookies sind wir in der Lage zu bestimmen, welche Inhalte unseren Besuchern am meisten gefallen und wie sie sich auf unserer Internetpräsenz bewegen.
Verwendete Cookies:
Funktionscookies
Diese Cookies ermöglichen eine bessere Funktionalität und eine Anpassung an Userpräferenzen z. B. für abgespielte Videos. Diese Cookies werden von externen Dienstleistern gespeichert. Die Deaktivierung dieser Cookies kann ausgewählte Funktionalitäten beeinflussen.
Verwendete Cookies: