23.05.2017

Pflegegrade, PSG II, Begutachtungsverfahren

In einem fachkundigen Vortrag informierte Tina Manderscheid die Besucher im Auftrag der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz über die neuen Pflegegrade und das Pflegestärkungsgesetz II. Dabei kamen Informationen zum neuen Begutachtungsverfahren nicht zu kurz.

„Wir müssen auf die Bedürfnisse unserer älteren Bürger eingehen und etwas tun. Der Bereich der Pflege gewinnt immer mehr an Bedeutung“, begrüßte Verbandbürgermeister Christoph Lothschütz die erste ehrenamtliche Veranstaltung der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz am 15.05.2017 in Sand. Das Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Die vielen neuen Regelungen fordern auch nach einem halben Jahr erhöhten Informationsbedarf. In einem fachkundigen Vortrag informierte Tina Manderscheid, Krankenschwester und Einstufungsbeauftragte des Caritas SeniorenHauses Schönenberg-Kübelberg, die Besucher im Auftrag der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz über die neuen Pflegegrade und das Pflegestärkungsgesetz II. „Es ist ein brandheißes Thema, aber insgesamt fehlen noch Erfahrungen. Angehörige sind mit den neuen Regelungen überfordert“, erklärten Heike Lenhardt (Einrichtungsleiterin des Caritas SeniorenHauses Schönenberg-Kübelberg) und Manuela Wemmert (Ehrenamtliche der Sozialstation Brücken).

 

Im Fokus stand der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der jetzt die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder psychische Erkrankungen in gleicher Weise berücksichtigt wie jene von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Referentin Tina Manderscheid erklärte mit einem ausführlichen Vortrag, wie das neue System der Begutachtung funktioniert und welche Verbesserungen das neue PSG II brachte.  Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in Pflegegraden wider. Aus drei Pflegestufen wurden fünf neue Pflegegrade. „Bislang wurde das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nach dem Zeitaufwand bemessen, den eine Pflegeperson für die notwendigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen benötigt“, so die Referentin. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgte am 01.01.2017 automatisch. Eine Bestandschutzregelung stellte sicher, dass dabei niemand schlechter gestellt wurde. Für viele Pflegebedürftige wurde der Leistungsumfang sogar verbessert. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden besonders gewichtet. Für die Beurteilung gibt es nun insgesamt sechs Module: Mobilität (Gewichtung 10 %), Selbstversorgung (Gewichtung  40%), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (je 15%), Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%). Innerhalb der Module werden Punkte nach der Ausprägung „selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig“ und „unselbstständig“ vergeben. Die Anzahl der Punkte ist maßgebend für den vorhandenen Pflegegrad. Die Besucher erfuhren alles Wichtige über die neuesten Kriterien und informierten sich, wie viel Zuschuss bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim sowie in der häuslichen Pflege je nach Pflegegrad monatlich zu erwarten sind . An Bewertungs- und Berechnungsbeispielen erläuterte Heike Lenhardt im Anschluss an dem Vortrag nachvollziehbar die neuen Vorgaben. „Der MDK empfiehlt nicht nur einen Pflegegrad. Er empfiehlt auch, welches Hilfsmittel oder ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll wäre. Diese Empfehlung geht direkt als Antrag an die Pflegekasse“ ergänzte Tina Manderscheid. 

 

In einem Schlusswort dankte Christof Lothschütz  der Referentin für den interessanten Vortrag und für die Einblicke in das neue Pflegestärkungsgesetz II. „Eine gute Versorgung in der häuslichen Pflege ist möglich. Das neue Gesetz hat zum Ziel, dass was auch unsere Gemeinde beschäftigt, die pflegebedürftigen Menschen solange wie möglich in der häuslichen Pflege zu belassen“, erklärte er abschließend.

 

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